ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NOTO GMBH

Stand 25.10.2024

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der NOTO GmbH angebotenen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Personenbeförderung im Gelegenheits-, Mietwagen- und Ausflugsverkehr mit PKWs sowie bei der Weitergabe von Aufträgen an Partnerfirmen der Noto GmbH. Die AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge, ohne dass eine erneute Vereinbarung erforderlich ist. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde die Dienstleistung verbindlich bestellt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Sollten die AGB der Noto GmbH den Bedingungen Dritter entgegenstehen, gelten ausschließlich die hier festgelegten Bestimmungen. Änderungen der AGB sind vorbehalten.

 

2. Vertragsgegenstand / Vertragsabschluss und Ausschluss von Personenbeförderung

Fahraufträge werden mündlich, telefonisch, schriftlich oder online zu den im Moment der Bestellung gültigen Konditionen angenommen. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Fahrt schriftlich bestätigt wird oder wenn der Kunde die Fahrt tatsächlich antritt. Bei Druck-, Rechen- oder Schreibfehlern behält sich die Noto GmbH das Recht zum Rücktritt vor. Der Kunde muss alle relevanten Informationen zur Fahrt wie Abfahrtsort, Datum, Anzahl der Personen, Fahrzeugwunsch und Gepäckanzahl oder Sonderwünsche mitteilen.

 

Die Beförderung kann verweigert werden, wenn die Sicherheit gefährdet ist, der Kunde Anweisungen des Fahrers nicht beachtet oder das Fahrzeug beschädigt. Für Abholungen zu Terminen an Flughäfen oder Bahnhöfen gilt die von beiden Seiten vereinbarte Zeit als bindend. Änderungen sind dem Fahrer rechtzeitig mitzuteilen, andernfalls haftet der Kunde für entstandene Kosten. Die Noto GmbH haftet für Verspätungen nur, wenn eine genaue Ankunfts- oder Abfahrtszeit vereinbart wurde und diese Verzögerung nicht durch unvorhersehbare äußere Umstände verursacht wurde. Kurzfristige Flugplanänderungen entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Bei unvermeidbaren Verzögerungen oder höherer Gewalt übernimmt die Noto GmbH keine Haftung.

 

3. Preise

Die Preise der NOTO GmbH werden verbindlich vorab verhandelt. Die Preise verstehen sich exklusive Nebenkosten wie Park-, Maut-, oder Tunnelgebühren. Zusatzleistungen werden separat berechnet. Preisangebote sind 14 Tage gültig. Erhöhen sich die Material- oder Lohnkosten nach Angebotserstellung, kann der Preis entsprechend angepasst werden. Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben sind in Euro.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist bei Leistungserbringung fällig und erfolgt per Überweisung, Kreditkarte oder Vorauszahlung. Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung von 50 % erforderlich. Der Restbetrag ist 10 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen. Barzahlung im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Zahlungen gelten als erfolgt, wenn der geforderte Betrag auf dem Konto der NOTO GmbH eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug ist die NOTO GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und eventuell entstandene Kosten wie Rücklastschriften oder Mahngebühren an den Kunden weiterzugeben.

 

5. Stornierungen

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, kann die NOTO GmbH einen angemessenen Aufwandsersatz verlangen. Bei nicht erfolgter Stornierung ist der volle Preis zu zahlen. Stornierungsgebühren betragen, sofern im Auftrag nicht anders angegeben:

  • bis 2 Tage vor Beginn: kostenlos
  • weniger als 2 Tage, jedoch mindestens 24 Stunden vor Beginn: 50 % des Preises
  • weniger als 24 Stunden vor Beginn: 100 % des Preises

HINWEIS: In einigen Fällen können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten, die Stornierungsbedingungen auf dem jeweiligen Auftrag haben Vorrang zu den Stornierungsbedingungen in unseren AGBs.

 

6. Pflichten und Haftung des Kunden und Fahrgastes

Fahrgäste müssen sich an die Sicherheits- und Verhaltensregeln halten und den Anweisungen des Fahrers folgen. Kunden sind für die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern und Gepäck verantwortlich. Schäden am Fahrzeug sind vom Verursacher zu ersetzen, auch wenn der Kunde persönlich nicht für die Entstehung verantwortlich ist. Wird das Fahrzeug nicht vertragsgemäß behandelt, kann der Beförderungsvertrag sofort beendet werden, ohne dass die Noto GmbH auf ihr Vergütungsrecht verzichtet. Für mutwillige Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren erhoben.

 

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Natürlicher Verschleiß an Transportgut ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde haftet für alle durch ihn verursachten Schäden an Fahrzeugen oder Transportgut. Die Haftung der Noto GmbH ist auf den doppelten Fahrpreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

8. Datenschutz

Die NOTO GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung seiner Daten ausdrücklich zu.

 

9. Rechtswahl

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der NOTO GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der NOTO GmbH zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Sinn der Vereinbarung entsprechende Regelung ersetzt.